Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess hat ihre Anwälte Sturm, Heer und Stahl wegen Verletzung von Privatgeheimnissen angezeigt. Eine Rolle könnte dabei die Bestellung des vierten Pflichtverteidigers gespielt haben.
Source: SD Politik
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess hat ihre Anwälte Sturm, Heer und Stahl wegen Verletzung von Privatgeheimnissen angezeigt. Eine Rolle könnte dabei die Bestellung des vierten Pflichtverteidigers gespielt haben.
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