Überwachung von Angela Merkel: Warum eine Anklage wegen Spionage schwierig wäre

Wenn das Handy von Kanzlerin Merkel tatsächlich abgehört wurde, wäre das ein Verstoß gegen Paragraf 99 – und damit klassische Spionage. Ob am Ende deswegen jemand vor Gericht steht, ist fraglich, auch weil die Ermittler von Behörden, Ministerien oder dem arglosen Verfassungsschutz kaum Hilfe erwarten dürfen.

…read more

Source: SD Politik

    

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *