Nach dem Bombenangriff nahe Kundus in Afghanistan hatten Hinterbliebene die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung verklagt. Nun hat das Kölner Oberlandesgericht entschieden: Neben der freiwilligen Leistung ist Deutschland zu keinen weiteren Entschädigungszahlungen verpflichtet.
Source: SD Politik