Der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form ist mit der rheinland-pfälzischen Verfassung vereinbar, wie der Koblenzer VGH in einem Entscheid mitteilte. Ein Straßenbauunternehmen hatte geklagt. Bereits am Donnerstag muss ein Münchner Gericht einen ganz ähnlichen Fall verhandeln.
Source: SD Medien