Viele Eltern, die einen Antrag auf Betreuungsgeld für ihr Kleinkind stellen, gehen derzeit leer aus. Der Grund: Ihre Kinder wurden vor dem 1. August 2012 geboren. Ein Vater, der gegen die Stichtagsregelung geklagt hatte, hat nun vor dem Sozialgericht Aachen eine Niederlage erlitten.
Source: SD Politik