Seit Anfang 2013 wird die Rundfunkgebühr pro Wohnung erhoben und nicht mehr nach der tatsächlichen Nutzung des öffentlich-rechtlichen Nachrichtenangebots. Die umstrittene Regelung muss ihren Bestand nun auch vor Gericht verteidigen – der Verhandlungstermin dafür steht.
Source: SD Medien