Richterspruch mit Signalwirkung: Der Verfassungsschutz darf den Thüringer Linken-Abgeordneten Bodo Ramelow nicht beobachten. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Politikers entschieden – und damit das Urteil der Vorinstanz kassiert. Der Geheimdienst hat auch andere linke Spitzenpolitiker im Visier.
Source: SD Politik