Urteil aus Karlsruhe: Verfassungsschutz darf Linken-Politiker Ramelow nicht überwachen

Bodo Ramelow, Michael Reichel / dpa

Richterspruch mit Signalwirkung: Der Verfassungsschutz darf den Thüringer Linken-Abgeordneten Bodo Ramelow nicht beobachten. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Politikers entschieden – und damit das Urteil der Vorinstanz kassiert. Der Geheimdienst hat auch andere linke Spitzenpolitiker im Visier.

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Source: SD Politik

    

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